Spendenaufruf

Mit einer finanziellen Spende mehren Sie das Stiftungskapital und stärken dauerhaft die Leistungsfähigkeit unserer Stiftung. Auch mit einem testamentarischen Nachlass lässt sich die Bürgerstiftung nachhaltig unterstützen.

Heute schon helfen

Wer schnell helfen will, kann mit einer Spende aktiv werden. Jeder Cent wird dort eingesetzt wofür er von Ihnen bestimmt wird.

Zustiftung

Ab einem Betrag von 1.000 Euro erhält der Stifter/die Stifterin eine Stiftungsurkunde und wird somit stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung. Zustiftungen von Ihrer Seite sind jederzeit möglich und immer herzlich willkommen

Spenden aus besonderen Anlass

Lassen Sie andere teilhaben …

  • an Ihrem Geburtstag
  • an besonderen Feiern
  • an Jubiläumsfesten
  • aber auch anlässlich eines Trauerfalles im Gedenken an die Verstorbenen

Sie können dies tun, indem Sie Ihre Gäste um einen Spendenbeitrag zugunsten der Bürgerstiftung bitten.

Zweckgebundene Spenden

Auch zweckgebundene Spenden in jeglicher Höhe sind möglich. Sie können mit dieser Art der Spende selbst bestimmen, welches Projekt gefördert werden kann.

Vererben

Unsere Bürgerstiftung wurde auch schon von engagierten Mitbürgern und Mitbürgerinnen testamentarisch bedacht. Ein solches Vermächtnis gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital dauerhaft für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Albbruck eingesetzt werden. 

… und noch ein Vorteil für Sie

Spenden und Zuwendungen an die Bürgerstiftung Albbruck sind steuerlich abzugfähig. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Unsere Bankverbindung
Sparkasse Hochrhein
IBAN: DE 66 6845 2290 0077 0442 46
BIC: SKHRDE6WXXX

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